Pandemie

Coronakrise: Hilfen für die Menschen in NRW

Bundes- und Landtag haben angesichts der Coronakrise umfangreiche Hilfspakete geschnürt und Rettungsschirme ausgespannt, die hier nachfolgend erläutert und mit weiteren Informationen versehen sind. Hinweise, insbesondere aus Dinslaken und Oberhausen, wo die Hilfspakte noch nachgebessert werden sollten, können an coronamassnahmen@zimkeit.de geschickt werden.

Hilfen für Soloselbstständige, Freiberufler, Startups, kleine Unternehmen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sichert Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten mit einer unbürokratischen Soforthilfe. Das Land erweitert den Kreis zusätzlich um Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten werden gewährt:
• 9.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten.
• 15.000 Euro bei sechs bis zehn Beschäftigten.
• 25.000 Euro bei elf bis fünfzig Beschäftigten.
Damit ein Unternehmen gefördert werden kann, muss es Ende 2019 noch wirtschaftlich gesund gewesen sein. Zudem muss in Folge der Coronakrise eine der drei Voraussetzungen vorliegen:
• Entweder ist der Umsatz gegenüber Vormonat bzw. Vorjahr um mehr als die Hälfte zurückgegangen,
• oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen,
• oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens zu zahlen (Mieten, Leasingraten).
→ wirtschaft.nrw/corona: Soforthilfe des Bundes und des Landes für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen
Nachdem die Seite zwischenzeitlich vom Netz genommen wurde, ist das Antragsformular nun wieder online erreichbar.
→ soforthilfe-corona.nrw.de: Antrag auf NRW-Soforthilfe 2020 an die Bezirksregierung

Mit der KfW-Corona-Hilfe ist darüber hinaus ein umfangreiches Kreditprogramm gestartet worden.
→ KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Weitere ständig aktualisierte Informationen zu Kredithilfen, Bürgschaften und Beteiligungskapital bietet die NRW.Bank.
→ nrwbank.de/corona: Hilfe von der NRW.BANK

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Bundesjustizministerin Christina Lambrecht (SPD) sorgt durch verschiedene Maßnahmen dafür, dass Unternehmen und Vereine dank verschiedener Erleichterungen handlungsfähig bleiben. Dazu zählt insbesondere die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betriebe, die wegen der Coronakrise wirtschaftliche Schäden ausgesetzt sind.
→ Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Insolvenzantragspflicht

Unterstützung für Kunst und Kultur

Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten, konnten vom Land NRW eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Die Fördertopf war jedoch schon am 25. März ausgeschöpft.

Schutz für Mieterinnen und Mieter

Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen, so Bundesverbraucherschutzministerin Christina Lambrecht (SPD).
→ Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Schutz für Mieterinnen und Mieter
Hotline des Verbraucherzentrale NRW: 0211 3399-5845 (Mo–Fr 9–15 Uhr)

Arbeitsschutz

Kann ich zuhause bleiben? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Diese und andere Fragen beantwortet das Bundesarbeitsministerium in einer FAQs zum Coronavirus.
→ Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen
→ Landesarbeitministerium: Arbeitsschutz-Ansprechpartner

Arbeitsschutz-Telefon NRW: 0211 855-3311 (Mo–Fr 8–17 Uhr)

Krisen-Kurzarbeitergeld

Das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ausgeweitete Krisen-Kurzarbeitergeld hilft schnell und gezielt. Nur zehn Prozent der im Betrieb Beschäftigten müssen von Arbeitsausfall betroffen sein, damit ein Unternehmen Kurzarbeit anzeigen kann. Das Kurzarbeitergeld beträgt 67 Prozent des Gehalts bei Eltern bzw. 60 Prozent bei allen anderen. Die Arbeitsagentur erstattet die Sozialversicherungsbeiträge komplett, so dass die Unternehmen ggf. die Möglichkeit haben, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Außerdem haben Beschäftigte in Kurzarbeit die Möglichkeit, in Bereichen aushelfen, die notwendig sind für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und Versorgung. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
→ Arbeitsagentur: Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer
→ Arbeitsagentur: Kurzarbeitergeld – Informationen für Unternehmen

Verdienstausfall bei Quarantäne

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Selbstständige in Quarantäne geschickt werden, haben sie Anspruch auf eine Entschädigung des Verdienstausfalls.
→ Landschaftsverband Rheinland: Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall

Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen unter zwölfjährigen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Eltern erhalten eine Entschädigung von 67 Prozent ihres Gehalts für bis zu sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass das Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber.

Zugang zur Grundsicherung

Wer bis zum 30. Juni einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der jetzt einen Antrag auf Grundsicherung (Alg II) stellt, soll deswegen jetzt umziehen müssen, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
→ Arbeitsagentur: Coronavirus – FAQ zur Grundsicherung

Notfall-KiZ

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erleichtert den Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ). Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung.
→ notfall-kiz-de: Informationen zum Notfall-KiZ und Kinderzuschlag

Sozialeinrichtungen und Wohlfahrtspflege

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sorgt sich um die Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und soziale Dienstleister, die ihre Arbeit derzeit nicht dort leisten, wo sie es sonst tun: Sprach- und Weiterbildungskurse fallen aus, viele Reha- und Behinderteneinrichtungen können nicht wie gewohnt arbeiten, Kindergärten und Beratungsstellen bleiben zu. Die Beschäftigten, die sonst diese Arbeit leisten, können jetzt in der Krise mithelfen. Von sozialen Dienstleistern und Einrichtungen wird jetzt erwartet, dass sie sich aktiv in die Bewältigung der Folgen der Coronavirus-Krise einbringen. Ihre Zuschüsse werden weiter gewährt, wenn sie ihren Bestand nicht durch andere Mittel sichern können.
→ Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Einsatz und Absicherung sozialer Dienstleister


Informationen zu Regeln und Maßnahmen während der Coronakrise

Hotline des Landes NRW: 0211 9119-1001 (Mo–Fr 7–20 Uhr, Sa–So 10–18 Uhr), E-Mail corona@nrw.de.

→ Informationen des Gesundheitsministeriums NRW

→ Informationen der Stadt Dinslaken
→ Informationen des Kreises Wesel

→ Informationen der Stadt Oberhausen
Hotline der Stadt Oberhausen: 0208 825-7777 (Mo–Fr 7–20 Uhr, Sa–So 8–17 Uhr)

Hilfe-Telefon der Wohlfahrtsverbände in Oberhausen: 0800 938 00 00 (Mo–Fr 8–17 Uhr)


Nothilfe Corona: Was brauchst du?
Wie wirkt die Corona-Nothilfe, wie der NRW-Rettungsschirm? Die SPD-Landtagsabgeordneten hören sich die Nöte, Sorgen und Umstände sowie die Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Institutionen an und sammeln sie. Ziel ist es, die unter E-Mail nothilfe-corona@spd-fraktion-nrw.de eingereichten konstruktiven Vorschläge gebündelt in die Landtagsberatungen einzubringen.
→ SPD-Landtagsfraktion: Nothilfe Corona
→ SPD-Landtagsfraktion: NRW-Rettungsschirm


2 Gedanken zu „Coronakrise: Hilfen für die Menschen in NRW

  1. Heinz Hilten

    Guten Tag,

    als Berater der merkur – start up GmbH betreue ich in einem durch das Jobcenter Duisburg aufgelegtem Projekt Selbstständige, die im ALG 2-Bezug sind. Dies betrifft sowohl Gründer als auch Bestandselbständige. Diese können teilweise durch ihre Umsätze gerade eben die Betriebsausgaben decken. Ziel unserer Arbeit ist es, diese Situation zu verbessern, so dass sie ohne ALG 2-Leistungen wirtschaften können.

    In der derzeitigen Situation brechen Ihnen die Kunden weg. Seit heute ist auf https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 zu lesen, dass der vorherige Bezug von ALG2 innerhalb der letzten drei Monate vor dem 1. März eine Soforthilfe ausschließt.

    Dies ist meines Erachtens ein Systemfehler. Andere Selbstständige können nun unter erleichterten Bedingungen ALG 2 beantragen.

    Wie können wir diesen Leuten helfen? die anderen Fördermittel greifen hier nicht.

  2. Pingback: Notfallnummern und Informationen › SPD Voerde

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