Inklusion: Landtag ändert Schulgesetz

„Ab 2014 gilt in NRW der Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern“, freut sich Stefan Zimkeit über das heute vom Landtag geänderte Schulgesetz. „Seit über 30 Jahren wird bei uns gemeinsamer Unterricht praktiziert. Dies soll künftig der Regelfall sein.“ Beginnend mit der ersten und der fünften Klasse werde jedem behinderten Kind nicht nur ein Platz an einer Förderschule, sondern auch an einer allgemeinen Schule angeboten. „Der Elternwille ist entscheidend“, unterstreicht der Landtagsabgeordnete.

Wichtig war es aus Zimkeits Sicht, dass sich Land und Kommunen kurzfristig auf ein Verfahren zum Umgang mit möglichen Mehrkosten geeinigt haben und ein Rechtsstreit verhindert wird. „Die Inklusion ist eine Folge der UN-Behindertenrechtskonvention. Da müssen Land und Städte an einem Strang ziehen.“

Der SPD-Landtagsabgeordnete weist darauf hin, dass jede Schulform zur Inklusion verpflichtet sei. „Wir brauchen mehr Chancengleichheit, kein Kind darf zurückgelassen werden. Behindert und nicht-behinderte Kinder profitieren gleichermaßen davon, voneinander zu lernen.“

Stefan Zimkeit bedauert es, dass die CDU dem Inklusionsgesetz nicht zugestimmt hat. „2010 hat Rot-Grün gemeinsam mit der CDU den Gesetzgebungsprozess auf den Weg gebracht, und jetzt hat sie einen Rückzieher gemacht“, stellt Zimkeit fest. Die Argumentation der Union, die 2.000 zusätzlichen sonderpädagogischen Lehrerstellen seien nicht ausreichend, kann der SPD-Abgeordnete nicht nachvollziehen. „Die CDU selbst schlägt für den Landeshaushalt die Streichung von landesweit 6000 Lehrerstellen vor“, weist er auf einen Widerspruch hin.