Oberverwaltungsgericht kippt Sonntagsöffnung

Stefan Zimkeit weist darauf hin, dass die CDU-FDP-Landesregierung die Verantwortung dafür trägt, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) die verkaufsoffenen Sonntage verbieten musste. „Die Landesregierung wurde vorab gewarnt, dass ihr Erlass zur Sonntagsöffnung gesetzeswidrig ist, aber das hat sie ignoriert.“

Das OVG in Münster habe der Regierung schon im September bescheinigt, die Städte zu „verfassungswidrigen Entscheidungen“ zu verleiten. „Damals hatte das Gericht den Wirtschaftsminister aufgefordert, den Rechtsbruch zu korrigieren. Statt dies zu tun, wurde ein weiterer rechtswidriger Erlass, der laut Gericht zu einem höheren Infektionsrisiko führen würde, verabschiedet und so dem Einzelhandel schwerer Schaden zugefügt“, betont Zimkeit. Er fordert das Wirtschaftsministerium auf, sich mit dem Einzelhandel und den Gewerkschaften an einen Tisch setzen und gemeinsam nach rechtssicheren Lösungen im Sinne der Beschäftigten und des Handels suchen.

Stefan Zimkeit verlangt zur Unterstützung des Einzelhandels mehr Hilfen für die Innenstädte, die massiv unter der Krise leiden. Deshalb hatte er im Landesparlament beantragt, mit einem Eine-Milliarde-Euro-Programm die Stadtzentren zu unterstützen. Dinslaken hätte daraus drei Millionen Euro erhalten, Oberhausen sogar fünf Millionen für die Stadtmitte und Stadteilzentren. „Das wäre eine konkrete Hilfe gerade für die kleineren Geschäfte gewesen. Leider haben CDU und FDP dieses Programm abgelehnt“, so Zimkeit. Eine Chance, Arbeitsplätze im Einzelhandel zu sichern, sei damit vertan worden.