Schwere Niederlage für schwarz-gelbe Landesregierung

Stefan Zimkeit freut sich, dass das NRW-Verfassungsgericht auf Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen entschieden hat, dass die Abschaffung der Oberbürgermeister-, Bürgermeister- und Landrats-Stichwahlen verfassungswidrig ist. „Das Urteil ist ein Sieg für die Demokratie.“

Insbesondere die CDU habe aus machttaktischen Gründen auf eine Stichwahl verzichten wollen, um ihre Kandidaten bereits im ersten Wahlgang ohne wirkliche Mehrheit durchzusetzen. „Dem hat der Verfassungsgerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben“, sagt Zimkeit.

„Angesichts der Zersplitterung der Parteienlandschaft wären vielerorts Kandidaten gewählt worden, die kaum mehr als ein Viertel aller Stimmen erhalten. Damit würde ihnen jede demokratische Legitimierung fehlen. CDU und FDP gingen bei ihrem Versuch, das Wahlrecht zu manipulieren, sogar das Risiko ein, dass rechtsextreme AfD-Kandidaturen zum Zuge gekommen wären“, so Zimkeit.