Verfassungsänderung: Schulsystem in NRW

Noch vor den Sommerferien hatten sich die rot-grünen Regierungsfraktionen mit der CDU auf einen bildungspolitischen Konsens geeinigt, der für einen Zeitraum von 12 Jahren einerseits die „Abschaffung“ von Schulformen verhindern und andererseits die Einführung der neuen Schulform „Sekundarschule“ rechtlich absichern soll. Wie bei jedem Kompromiss müssten leider auch bei dem Schulkonsens Abstriche hingenommen werden, sagt Stefan Zimkeit und verweist auf wesentliche Grundsätze sozialdemokratischer Bildungspolitik. Besonders bedauerlich findet der Landtagsaabgeordnete die Entscheidung, dass die neue Sekundarschule zwar das längere gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler ermögliche, aber keine eigene Oberstufe erhalten soll.

Die größte Sorge hat Zimkeit bezüglich der beabsichtigten Verfassungsänderung. Künftig soll es heißen: „Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausrechendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst.“ Zimkeit bemerkt dazu: „Die Streichung der einzigen in der Verfassung verankerten Schulform ‚Hauptschule‘ war sicherlich überfällig. Aber mit der neuen, sehr unterschiedlich interpretierten Formulierung wird das gegliederte Schulsystem, das eine wichtige Ursache für Ungerechtigkeiten im Bildungswesen ist, dauerhaft festgeschrieben.“

Im Schnelldurchlauf sollen nun beide Gesetzesvorlagen, die Verfassungsänderung und das Schulrechtsänderungsgesetz, in den Ausschüssen beraten und im Plenum beschlossen werden, damit die Schulträger frühzeitige Rechtssicherheit für ihre Planungen zum Schuljahr 2012/13 erhalten.