NRW stockt Hilfen für die Flüchtlingsbetreuung drastisch auf

NRW werde noch in diesem Jahr ein zweites Hilfspaket mit 180 Millionen Euro für die Bildung und Betreuung von Flüchtlingen bereitstellen, signalisiert Stefan Zimkeit seine Zustimmung für einen Nachtragshaushalt. „Das bedeutet 792 neue Stellen, insbesondere für Lehrerinnen und Lehrer, den Ausbau der landesweiten Erstaufnahmeeinrichtungen und die schnelleren Bearbeitung von Asylanträgen“, erläutert der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

„Insgesamt stehen in diesem Jahr zusätzliche 271 Millionen Euro zur Verfügung, die das Land finanziert, und 54 Millionen Euro aus Geldern des Bundes.“ Stefan Zimkeit weist Behauptungen zurück, dass Düsseldorf die Bundesmittel aus dem im Oktober vereinbarten 500-Millionen-Euro-Paket nicht vollständig an Kommunen weitergebe. „Der Bund finanziert nur die Hälfte dieser Gesamtsumme. Die NRW zustehenden Bundesmittel in Höhe von 54 Millionen pro Jahr leiten wir selbstverständlich zu hundert Prozent an die Städte und Gemeinden weiter“, betont der SPD-Finanzexperte. „Inklusive zusätzlichem Kita-Personal, mehr Plätze in offenen Ganztagsgrundschulen, den Härtefallfonds für Gesundheitskosten und die Hilfen für ehrenamtlicher Helfer fließen bereits im Rahmen des ersten Hilfspaketes 91 Millionen Euro in Flüchtlingsunterbringung und -betreuung, die aus Landesmitteln finanziert werden.“

Stefan Zimkeit weiß, dass angesichts der Kriege und internationalen Krisen weiterhin mit vielen Flüchtlingen gerechnet werden muss. „Die Hilfen für die Städte müssen deshalb erheblich aufgestockt werden. Die Bundesmittel müssen mindestens verdoppelt werden und dauerhaft fließen“, unterstützt Zimkeit eine Forderung der Kommunen und kündigt an, dass Nordrhein-Westfalen für 2016 die Landeshilfen weiter aufstocken werde. „Leider hat der Bund seine Hilfsmittel bislang auf zwei Jahre befristet.“

Dass der Flüchtlingsgipfel die Entscheidung auf Juni vertagt hat und die Kommunen daran nicht beteiligt waren, ärgert Zimkeit. „Die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, derer sich Berlin nicht entziehen darf. Wer aus Kriegs- und Krisengebieten zu uns geflohen ist, hat Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung, gute Betreuung und Bildungsangebote für die Kinder.“