NRW-Verfassungsgericht: Verhandlung über Haushalt 2011

„Der Landeshaushalt ist immer das Ergebnis eines aufwändigen Abwägungsprozesses“, sagte Stefan Zimkeit am Rande einer Sitzung des NRW-Verfassungsgerichts. Der Abgeordnete hatte als Vertreter der SPD-Landtagsfraktion an der mündlichen Gerichtsverhandlung teilgenommen, in der die Klage der CDU-Fraktion gegen den Haushalt 2011 beraten wurde.

„Es geht darum, ob die Einschätzung eines gestörten wirtschaftlichen Gleichgewichts damals vor dem Hintergrund weltweiter Ereignisse wie der Katastrophe von Fukushima mit der notwendigen Sorgfalt bedacht wurde. Das Gericht muss nun vor allem prüfen, ob dieser von Landesregierung und Parlament vorgenommene Abwägungsprozess hinreichend war“, beschrieb Zimkeit den Kern der gerichtlichen Verhandlung, deren Urteil am 12. März erwartet wird.

„Einsparungen in Höhe von weiteren 900 Millionen Euro, wie von der CDU gefordert, hätten negative Folgen für das Wirtschaftswachstum unseres Landes gehabt“, sagte Zimkeit. „Allerdings ist es äußerst schwierig, den Umfang dieser Auswirkungen abzuschätzen. Inzwischen wird auch von der CDU zugestanden, dass Investitionen in Bildung und frühkindliche Förderung langfristig der wirtschaftlichen Entwicklung zu gute kommen“, hat Stefan Zimkeit in Münster beobachtet. „Eine zukunftsfähige Politik muss darauf achten, dass aus den Einsparungen von heute nicht dich Schulden von morgen werden.“

Gleichzeitig müsse dafür gesorgt werden, die Einnahmen der öffentlichen Hand zu erhöhen. „Wir brauchen endlich eine Besteuerung von großen Vermögen und Börsenspekulationen“, forderte Zimkeit die NRW-CDU auf, sich dafür auf Bundesebene einzusetzen.