Mehr Mitbestimmung in der Stadtverwaltung

„NRW setzt ein deutliches politisches Zeichen“, stellt Andre auf der Heiden, Vorsitzender des Oberhausener Personalrats fest, nachdem der Landtag das neue Personalvertretungsgesetz beschlossen hat. „Der Trend zur Verschlechterung der Mitbestimmungsmöglichkeiten ist durchbrochen. Das im Wahlkampf gemachte Versprechen ist eingehalten worden.“

Die Oberhausener Landtagsabgeordneten Wolfgang Große Brömer und Stefan Zimkeit sind sich mit Andre auf der Heiden einig. „Demokratie darf nicht an Behördentüren enden“, sagt Große Brömer. Die beiden SPD-Politiker wiesen darauf hin, dass sie den Oberhausener Personalrat schon im Januar zu einer Unterredung in den Landtag eingeladen hatten. „Uns war wichtig, unsere Position eng mit den Gewerkschaften abzustimmen“, betont Zimkeit.

Jetzt hätten Personalräte wieder gestaltende Mitsprachemöglichkeiten in Fragen von Organisation, Technik und Rationalisierung, nennt von der Heiden ein positives Beispiel für Verbesserungen und ergänzt: „Es gibt wieder ein qualifiziertes Mitbestimmungsrecht bei ordentlichen Kündigungen, das die Vorgängerregierung zuvor eingedampft hatte.“ Stefan Zimkeit weist darauf hin, dass die rot-grüne Koalition auch die Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestärkt habe. Das werde den gerade neugewählten Jugend- und Auszubildendenvertretungen sicherlich einen zusätzlichen Motivationsschub für ihre Arbeit geben.

Auf der Heiden und die beiden Abgeordneten loben übereinstimmend, die „zeitgemäße Weiterentwicklung des Mitbestimmungsrechtes“ in dem neuen Gesetz. „Jetzt sind auch Leiharbeiter und prekär Beschäftigte mitberücksichtigt“, weist der Personalratschef auf die zunehmende Zahl unterschiedlicher Beschäftigungsstrukturen hin. Auf der Heiden fordert, dass Mitbestimmungslücken etwa bei der Zusammenarbeit verschiedener Kommunen künftig geschlossen werden. Positiv sei es, dass der Oberbürgermeister jetzt zweimal jährlich einen Wirtschafts- und Finanzbericht abgebe. „Das kann noch weiterentwickelt werden.“ Ein ganz wichtiger Aspekt ist die von der Landesregierung eingeleitete Abkehr von der schwarz gelben Devise „Privat vor Staat“. Deutlich werde dies an der erweiterten Mitbestimmung bei Privatisierungsvorhaben, so Andre auf der Heiden.

Mit dem neuen Gesetz habe der Landtag die schwarz-gelben Eingriffe in die Mitbestimmung rückgängig gemacht, fasst Große Brömer die Diskussion zusammen. „Damit wird auch in der Oberhausener Stadtverwaltung die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten und dem Dienstherrn gestärkt.“