NRW-Nachtragshaushalt finanziert Kita-Plätze

Zusätzlich 500.000 Euro hat die Stadt Dinslaken für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen bekommen, teilt der Landtagsabgeordneter Stefan Zimkeit mit. Davon profitiert unter anderem die Lohberger Kindertagesstätte St. Marien, die die Fördermittel schon lange beantragt hat. „Oberhausen erhält sogar 1,3 Millionen Euro.“ Erster Nutznießer dieses Geldes sei der Waldorf-Kindergarten in Osterfeld.

„Dieses zusätzliche Geld stammt aus dem Nachtragshaushalt 2010“, erläutert Zimkeit. „Trotz der einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichts werden Dinslaken und Oberhausen das Geld behalten dürfen.“

Der Landtagsabgeordneter plädiert in der Frage des Nachtragshaushalts für Gelassenheit. „Es gibt noch überhaupt kein Gerichtsurteil. Hier in Düsseldorf findet sich keine Spur einer Regierungskrise“, kritisiert Zimkeit die zum Teil sehr aufgeregte Medienberichterstattung. Das Landverfassungsgericht habe nur angeordnet bis zum Abschluss des Verfahrens keine zusätzlichen Kredite aufzunehmen. „In unserer zweitägigen Plenarsitzung hat Rot-Grün erneut alle Abstimmung mit ihrer relativen Mehrheit gewonnen – dies zeigt das die Koalition handlungsfähig ist.“

Der stellvertretende haushalts- und finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion erwartet, dass die Risikovorsorge für die WestLB in der Beratung vor dem Verfassungsgericht die wesentliche Rolle spielen wird. Sollte das Gericht diese untersagen, wäre dies aus Sicht von Zimkeit bedauerlich. Die Handlungsfähigkeit der Landesregierung würde das jedoch nicht einschränken.

„Die zusätzlichen Gelder für die Kommunen und die Mittel für den Ausbau der Unter-Dreijährigen-Betreuung sind im Dezember bereits geflossen, da das Verfassungsgericht dies nicht moniert hat.“ Der SPD-Abgeordnete weist darauf hin, dass mit dem Nachtragshaushalt keine rot-grünen Neuvorhaben finanziert wurden. „Die Kita-Plätze wurden bereits von der Vorgängerregierung fest zugesagt. Und bei den restlichen Geldern handelt es sich um vorenthaltene Anteile der Grunderwerbssteuer und die zu Unrecht erfolgte Beteiligung der Kommunen an der Entschuldung des Landes.“