„Die Reform des Gemeindewirtschaftsrechts beseitigt die wirtschaftlichen Fesseln, die CDU und FDP den kommunalen Unternehmen auferlegt haben.“ Mit diesen Worten kommentiert Wolfgang Große Brömer die vom Landtag beschlossenen Neuregelung des Paragrafen 107 der Gemeindeordnung. Im Jahr 2007 hatte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung die bundesweit restriktivsten Wettbewerbsregeln für kommunale Unternehmen durchgesetzt. Die Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts stellt deren unternehmerische Freiheit nun wieder her.
„Mit dieser Entscheidung hat Rot-Grün das Ende der ‚Privat vor Staat‘-Ideologie in NRW besiegelt“, stellt dazu Stefan Zimkeit, Mitglied im Finanzausschuss des Landtags, fest. Die vergangenen Jahre hätten deutlich gezeigt, dass die Privatisierung öffentlicher Leistungen nicht zwangsläufig zu Vorteilen für die Verbraucher führe. „Im Gegenteil: Wenn wenige große Unternehmen den Markt beherrschen, geht das meist auf Kosten von Qualität, Preis und Angebotsvielfalt.“ Augenfälligstes Beispiel dafür sei der Energieerzeugermarkt, der von vier großen Konzernen dominiert wird. Das neue Gemeindewirtschaftsrecht stellt die kommunalen Unternehmen wettbewerbsrechtlich mit den Energieriesen gleich und schafft so die Voraussetzungen für eine Belebung des Energiemarktes. Ausdrücklich begrüßen Stefan Zimkeit und Wolfgang Große Brömer vor diesem Hintergrund die Beteiligung der EVO an der geplanten Übernahme der STEAG, für die der Rat der Stadt bereits am vergangenen Montag grünes Licht gegeben hatte.
„Die Übernahme der STEAG wird den festgefahren Strommarkt zu Gunsten der Verbraucher in Bewegung bringen“, so Große Brömer. Im Rahmen eines Begleitantrags hatte die rot-grüne Koalition im Rat zuvor ihre Anforderungen an die zukünftige Unternehmenspolitik der STEAG deutlich gemacht. Neben einer ökologischen Neuausrichtung des Kraftwerkparks und der Verdichtung des Fernwärmenetzes erwartet sie insbesondere einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. „Das Beispiel STEAG zeigt“, so Zimkeit abschließend, „dass von einer Stärkung der kommunalen Unternehmen vor allem die Bürger profitieren.“ Eine Sonderbehandlung bei der Auftragsvergabe werde es aber nicht geben. Auch unter den neuen Voraussetzungen bleibt die Geschäftstätigkeit kommunaler Unternehmen auf die öffentliche Daseinsvorsorge beschränkt. „Die Stadt wird auch in Zukunft ein verlässlicher Partner des Mittelstandes und des Handwerks in Oberhausen sein.“
„Die Reform des Gemeindewirtschaftsrechts beseitigt die wirtschaftlichen Fesseln, die CDU und FDP den kommunalen Unternehmen auferlegt haben.“ Mit diesen Worten kommentiert Wolfgang Große Brömer die vom Landtag beschlossenen Neuregelung des Paragrafen 107 der Gemeindeordnung. Im Jahr 2007 hatte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung die bundesweit restriktivsten Wettbewerbsregeln für kommunale Unternehmen durchgesetzt. Die Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts stellt deren unternehmerische Freiheit nun wieder her.
„Mit dieser Entscheidung hat Rot-Grün das Ende der ‚Privat vor Staat‘-Ideologie in NRW besiegelt“, stellt dazu Stefan Zimkeit, Mitglied im Finanzausschuss des Landtags, fest. Die vergangenen Jahre hätten deutlich gezeigt, dass die Privatisierung öffentlicher Leistungen nicht zwangsläufig zu Vorteilen für die Verbraucher führe. „Im Gegenteil: Wenn wenige große Unternehmen den Markt beherrschen, geht das meist auf Kosten von Qualität, Preis und Angebotsvielfalt.“ Augenfälligstes Beispiel dafür sei der Energieerzeugermarkt, der von vier großen Konzernen dominiert wird. Das neue Gemeindewirtschaftsrecht stellt die kommunalen Unternehmen wettbewerbsrechtlich mit den Energieriesen gleich und schafft so die Voraussetzungen für eine Belebung des Energiemarktes. Ausdrücklich begrüßen Stefan Zimkeit und Wolfgang Große Brömer vor diesem Hintergrund die Beteiligung der EVO an der geplanten Übernahme der STEAG, für die der Rat der Stadt bereits am vergangenen Montag grünes Licht gegeben hatte.
„Die Übernahme der STEAG wird den festgefahren Strommarkt zu Gunsten der Verbraucher in Bewegung bringen“, so Große Brömer. Im Rahmen eines Begleitantrags hatte die rot-grüne Koalition im Rat zuvor ihre Anforderungen an die zukünftige Unternehmenspolitik der STEAG deutlich gemacht. Neben einer ökologischen Neuausrichtung des Kraftwerkparks und der Verdichtung des Fernwärmenetzes erwartet sie insbesondere einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. „Das Beispiel STEAG zeigt“, so Zimkeit abschließend, „dass von einer Stärkung der kommunalen Unternehmen vor allem die Bürger profitieren.“ Eine Sonderbehandlung bei der Auftragsvergabe werde es aber nicht geben. Auch unter den neuen Voraussetzungen bleibt die Geschäftstätigkeit kommunaler Unternehmen auf die öffentliche Daseinsvorsorge beschränkt. „Die Stadt wird auch in Zukunft ein verlässlicher Partner des Mittelstandes und des Handwerks in Oberhausen sein.“