Schulische Inklusion: Einigung zwischen Land und Kommunen

Stefan Zimkeit zeigt sich erleichtert, dass das Land und die kommunalen Spitzenverbände sich endlich über die Kosten der schulischen Inklusion geeinigt haben. „Nun hat auch der Städte- und Gemeindebund, dem Dinslaken angehört, zugestimmt.“

Der Städtetag, in dem Oberhausen Mitglied ist, habe schon vorher sein o.k. gegeben. Das ebne den Weg für den Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht für behinderte und nicht-behinderte Kinder, sagt Zimkeit. „Damit haben wir eine gute Lösung im Sinne der Kinder gefunden und kommen bei der Umsetzung des UN-Behindertenrechtskonvention einen wichtigen Schritt weiter.“

Mindestens 175 Millionen Euro stelle NRW den Kommunen zusätzlich zur Verfügung, um die Inklusion zu finanzieren, erläutert Stefan Zimkeit. „Das sind 60 Millionen mehr, als ein gemeinsam beauftragtes Gutachten ermittelt hat.“ Das sei gut investiertes Geld, das allen Schülerinnen und Schülern zugutekommt, die am gemeinsamen Unterricht teilnehmen.

Zimkeit kündigt an, dass NRW eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen werde, damit Städte einen Pool von Integrationshelfern bilden können. „Bislang sind diese Helfer an ein einzelnes Kind gebunden, um dieses beim Schulbesuch zu unterstützen. Für die Unterrichtsqualität wären flexiblere Lösungen sinnvoll.“

Familien mit behinderten Kindern, die die erste oder fünfte Klasse besuchen, haben ab August ein Recht darauf, dass ihnen nicht nur eine Förderschule, sondern auch ein Platz im gemeinsamen Unterricht angeboten wird. Dieser Anspruch wird anschließend schrittweise auf die nachfolgenden Jahrgangsstufen ausgeweitet.