Beamtenbesoldung muss neu festgesetzt werden

„Wir wollten eine soziale Staffelung bei der Erhöhung der Beamtenbesoldung. Die ist in der von uns beschlossenen Form für verfassungswidrig erklärt worden“, stellt Stefan Zimkeit fest. „Das ist eine Niederlage.“

Er weist darauf hin, dass das Landesverfassungsgericht juristisches Neuland beschritten hat. „Erst durch die Föderalismusreform haben die Länder die Zuständigkeit für das Beamtenrecht erhalten. Zuvor lag das beim Bund.“

Die Forderung des CDU-Vorsitzenden Laschet, sich am saarländischem Vorbild zu orientieren und damit die Zahl der Landesbediensteten um zehn Prozent zu reduzieren, lehnt Zimkeit ab. „Das würde unter anderem die Streichung von 15.000 Lehrer- und 4.500 Polizistenstellen bedeuten“, rechnet der SPD-Finanzexperte vor. „Unser Ziel war es, auf Stellenstreichungen zu verzichten.“

Stefan Zimkeit rechnet damit, dass der Landtag bis zum Jahresende ein neues Gesetz zur Beamtenbesoldung beschließen wird. „Diese zusätzlichen finanziellen Ausgaben werden sicherlich nicht ohne Konsequenzen für verschiedene Politikbereiche bleiben. Durch die Haushaltssperre gibt es bereits jetzt einen Stopp bei allen Förderprogrammen, für die noch keine verbindliche Zusage vorliegt. Außerdem wurde eine Beförderungssperre für alle Landesbeamten verhängt.“